Datenschutz im Montagssalon

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Es treibt viele um: die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Entsprechend rege war auch das Interesse am Montagssalon am 25. Juni 2018 im Predigerwitwenhaus in der Neuruppiner Fischbänkenstraße.

Was verbirgt sich hinter dem Wort Montagssalon? Unter der Regie der Brandenburger Agentur für Kultur und Kreativwirtschaft  werden regelmäßig an Montagen vielfältige Themen angesprochen und diskutiert. Wie umfangreich der Zuhörerkreis sein kann, ist in der Ankündigung des neuen Projektes zu lesen:

Kategorien

Architekturmarkt, Buchmarkt, Designwirtschaft, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Markt für darstellende Kunst, Musikwirtschaft, Pressemarkt, Rundfunkwirtschaft, Software- und Games-Industrie, Werbemarkt.

Bisher war dieser Salon an mir vorbeigegangen, obwohl ich die lokale Presse regelmäßig verfolge. Nun aber wurde mein Interesse durch eine Notiz geweckt:

Zum 10. Montagssalon wird am 25. Juni ab 17 Uhr Rechtsanwalt Marco Fischer über die neuen Regelungen zum Datenschutz Auskunft geben.

Und diese Auskünfte gibt es dann zwei Stunden lang ausgiebig. Mitgebracht hat Marco Fischer den Diplomjuristen Jörn Dornbusch, beide arbeiten bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton, mit Hauptsitz in Leipzig (Webseite: www.maslaton.de).

Die Zuhörer kommen aus unterschiedlichen Arbeits-und Lebensbereichen. Entsprechend unterschiedlich sind die Interessen.

Warum bin ich dabei? Ich habe eine Webseite (Homepage), und ich habe zwei Facebook-Konten. Ein allgemeines Konto unter meinem Namen und ein spezielles Konto, das ich ausschließlich dazu benutze, mit dem Einverständnis der Künstler deren Werke vorzustellen (Peter Grau, Journalist, Kunst-und Kulturseite). Mit keinem dieser drei Aktivitäten verdiene ich Geld, es ist also alles rein privat.

Nach dem 25. Mai 2018, dem Inkrafttreten der Datenschutzverordnung, habe ich zunächst alles von außen beobachtet. Natürlich verunsicherte mich manches, trug ich mich manchmal mit dem Gedanken, alle drei Objekte einfach stillzulegen und mich nur noch meinem Buchprojekt zu widmen. Doch mittlerweile setzt sich die Überlegung durch, daß es für mich möglich sein wird, den Datenschutz-Anforderungen nachzukommen. Dazu dienen auch solche Veranstaltungen wie der Montagssalon.

Klar wurde mir, daß es gegenwärtig viele Auslegungsmöglichkeiten gibt, und auch bei den Experten nicht Einigkeit herrscht. Das wurde bei dieser Veranstaltung deutlich, als einige Male die beiden Referenten betonten, zu einzelnen Aspekten unterschiedlicher Meinung zu sein.

Wichtig, so Herr Fischer, daß man auf seinen Seiten zu erkennen gibt, daß man sich mit der Datenschutzverordnung beschäftigt hat, ihren Bestimmungen folgen will. So werde ich auf meiner Webseite neben dem Impressum eine Extra-Rubrik Datenschutz einrichten. Von Word Press wurde mir dazu angeboten, eine neue Version aufzuladen, die einiges in Richtung Datenschutz enthält. Doch ich bin zunächst daran gescheitert, daß gefordert wurde, vor dem Herunterladen alle Daten zu sichern. Da muß ich mich erst sachkundig machen, wie das technisch geht.

Einzelaspekte:

Vieles wurde behandelt, angefangen vom Geltungsbereich der Verordnung (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogner Daten natürlicher Personen), über spezielle Erfordernisse für Webseiten (Internet-Hosting-Dienste, IP-Adressen; Cookies, Social Plugings, Google Web Fonts) bis zu Vorschlägen, wo man mehr nachlesen kann (www.lda.bayern.de  –  Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht).  Diskutiert wurde auch, ob jeweils das Kunsturhebergesetz (KUG) oder die neue Datenschutz-Grundverordnung den Vorrang hat. Gerade darüber herrscht teilweise Uneinigkeit.  Und all das habe ich auch als Anstoß empfunden, mich weiter damit zu befassen, auch den vielen englischen Begriffen auf den Grund zu gehen.

Nach der Veranstaltung habe ich mich von Herrn Fischer noch einige Fragen beantworten lassen, die mich speziell betreffen:

Darf ich weiter Zuschauer bei Sportveranstaltungen fotographieren und sie auf meiner Webseite veröffentlichen?

Weil es öffentliche Veranstaltungen sind, darf ich das und muß nicht jeden Einzelnen fragen, ob er zustimmt. Es scheint so, daß es nicht stimmt, daß man nur nicht fragen muß, wenn es eine größere Gruppe von mehr als sechs oder sieben  Personen ist.

Muß man seine Webseite rückwärtig überprüfen, ob alles datenschutzrechtlich „sauber“ ablief?

Nein, erst ab 25. Mai 2018 muß man sich darüber Gedanken machen.

Sicher blieben auch nach diesem Montagssalon noch viele Fragen offen. Der Teufel liegt wie immer im Detail. Und die Veröffentlichungen in den „Sozialen Medien“ und in der normalen Presse reißen auch nicht ab. Erste Beispiele von Abmahnungen und Strafbescheiden tauchen auf und verunsichern.

Grund, noch mehr darüber nachzudenken. Wahrscheinlich werde ich zumindest eine meiner Facebook-Seiten stillegen. Die Homepage aber werde ich weiter behalten und sie mit einer entsprechenden Datenschutzrubrik  verordnungskonformer machen.

Peter Grau

P.S.: Eine Nachlese zu dieser Veranstaltung ist im Blog des Veranstalters unter https://www.kreativagentur-brandenburg.de/montagssalon-zehntes-date/  anzuschauen.